UNFALLGUTACHTEN


Oft bieten Versicherungen bei Verkehrsunfällen dem Geschädigten eine unbürokratische Abwicklung des Schadens an und schlagen einen «hausinternen» Gutachter vor. Sie sollten jedoch wissen, dass Sie als Geschädigter grundsätzlich nicht verpflichtet sind, diesen Vorschlag zu akzeptieren. Im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalls bietet es sich an, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen – fragen Sie uns.

Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung erstellen wir Ihnen schnell und kompetent ein Gutachten zur Ermittlung der Höhe des Schadens an Ihren Kraftfahrzeug. Außerdem wird eine evtl. eingetretene Wertminderung ermittelt, so dass Sie diesen Minderwert an Ihrem reparierten Fahrzeug bei der gegnerischen Versicherung geltend machen können.

WERTGUTACHTEN


Im Umfang der Wertermittlung nehmen wir Ihr Fahrzeug genau unter die Lupe, um den Zustand wertrelevanter Autoteile und eventuelle Mängel zu beurteilen. Ausgehend davon bestimmen wir den aktuellen Fahrzeugwert und erstellen ein Wertgutachten z.B.:

• zur Vorlage bei einer Oldtimerversicherung
• für die Berechnung des Vermögensnachlasses
• Übernahme vom Firmenfahrzeug in den Privatbesitz
  oder Insolvenz des Unternehmens als Nachweis für das Finanzamt
• zur Berechnung des Zugewinnausgleichs oder Aufteilung des Vermögens bei Scheidungen
• zur Vorlage beim JobCenter bei Entscheidungen bzgl. Arbeitslosengeld
• uvm.

Vereinbaren Sie hierzu mit uns einen Besichtigungstermin.

SCHADENSANALYSE


Wir geben Ihnen eine Auskunft über Ihr vorgeführtes Fahrzeug. Ausserdem ermitteln wir bei Bedarf oder in diesem Zusammenhang stehende Wertminderung durch Vorschäden. Lassen Sie uns Ihr Fahrzeug auf Unfallfreiheit überprüfen!

KOSTENVORANSCHLÄGE


Für den geschädigten ist es als Laie kaum möglich abzuschätzen, wie hoch die Reparaturkosten nach einem Unfallschaden in etwa liegen werden. Bei einer Schadenshöhe bis netto 750 Euro handelt es sich um einen sogenannten Bagatellschaden an Ihrem Kraftfahrzeug. In solchen Fällen erstattet die gegenerische Versicherung lediglich die Kosten für einen Kostenvoranschlag. Dieser kann sowohl von einer Reparaturwerkstatt als auch von einem KFZ-Sachverständigen erstellt werden. Wir beraten Sie gern und unabhängig hinsichtlich der voraussichtlichen Reparaturkosten und treffen danach die Entscheidung, ob in Ihrem Fall ein Kostenvoranschlag hinreichend oder ein Gutachten erforderlich und gerechtfertigt ist.

UNFALLREKUNSTRUKTION


Beschreibung

JURISTISCHE BERATUNG


Diese Dienstleistung wir in Kooperation mit der Anwaltskanzlei Zaizaa & Zaizaa angeboten. Kontaktieren Sie uns uns wir informieren Sie.